Hörgeräte-Preise
Hörgeräte: Was zahlt die Krankenkasse?
Viele Versicherte haben alle sechs Jahre Anspruch auf ein neues Hörgerät, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ein HNO-Arzt stellt bei Bedarf eine Verordnung aus, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Wie lange ist die Verordnung für Hörgeräte gültig?
Sobald Ihr HNO-Arzt eine Verordnung für ein Hörgerät ausgestellt hat, sollten Sie diese innerhalb von 28 Tagen bei der Krankenkasse einreichen. Der Versorgungsprozess beginnt offiziell, sobald die Verordnung bei einem Hörakustiker eingegangen ist. Es empfiehlt sich daher, direkt nach Erhalt der Verordnung einen Termin in einem unserer Hörakustik-Studios zu vereinbaren.
Selbstverständlich können Sie auch ohne Verordnung ein Hörgerät kaufen. In diesem Fall tragen Sie jedoch die gesamten Kosten selbst.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit die Krankenkasse die Kosten für Ihr Hörgerät übernimmt, ist ein Hörtest beim HNO-Arzt erforderlich. Die Kostenübernahme hängt von Ihrer aktuellen Hörleistung ab. Ihr Anspruch auf ein Hörgerät besteht, wenn:
- Die Verstehensquote für Sprache bei Umgebungslautstärke bei 80 % oder darunter liegt.
- Der Hörverlust im Bereich der Hauptfrequenzen (500 bis 4000 Hertz) mindestens 30 Dezibel beträgt.
Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, erhalten Sie eine Verordnung für ein Hörgerät, mit der Sie die Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragen können.
Was kostet also ein gutes Hörgerät?
Bei uns erhalten Sie eine ehrliche, transparente Beratung, die Ihnen hilft, die richtige Entscheidung zu treffen. Unser Ziel ist es, Ihnen einen klaren Überblick über die verschiedenen Hörgeräte-Kategorien zu geben, sodass Sie das Gerät wählen können, das perfekt zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt.
Wir bieten Hörgeräte aller führenden Hersteller an. Mit einer Verordnung erhalten Sie bei uns bereits volldigitale, moderne Hörsysteme in kleinster Bauform zum Kassensatz. Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Hörgerät. Der Privatpreis für diese Geräte beträgt 754 €.
Wenn Sie sich für ein Hörgerät entscheiden, das den Vertragspreis der gesetzlichen Krankenversicherung übersteigt, investieren Sie in einen deutlichen Mehrwert: modernste Technik, bessere Klangqualität und erweiterte Funktionen. In diesem Fall zahlen Sie nur den Differenzbetrag sowie die gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Hörsystem.
Darüber möchten Sie mit uns sprechen? Dann vereinbaren Sie noch heute Ihren unabhängigen Beratungstermin vor Ort:
Jetzt Probetragen!
Genießen Sie Ihr Leben mit allen Sinnen und melden Sie sich noch heute zum Probetragen an!
Neu: Unsichtbare Hörgeräte aus der Schweiz